Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt
Kaufvertrag laut ÖNORM V5080 / Kategorie A-E / in der jeweiligen Klasse beschrieben
1 Gewährleistung
Der Verkäufer kann sich von der Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung oder das Fehlende nachträgt.
2 Erfüllung
1. Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Basiszinssatz der Österr. Nationalbank als vereinbart.
3.Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hievon nachweislich Verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Die Abholfrist beträgt 2 (zwei) Wochen ab der Verständigung des Käufers.
4. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu Verrechnen, deren Höhe dem Käufer bei Ablauf der Abholfrist zur Kenntnis zu bringen ist.
3 Eigentumsvorbehalt
1. Wird das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt, bleibt es bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers.
2. Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Fahrzeug gegriffen, hat der Verkäufer den Vorbehaltseigentümer unverzüglich zur Verständigen.
4 Rücktritt
1. Kommt ein Teil mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertragzurückzutreten und sofern der Verzug vorsetzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist, einen pauschalierten Schadenersatz in der höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises zu verlangen. 2. Tritt ein Teil unbegründet oder aus von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Gründen vom Vertrag zurück, ist der andere Teil berechtigt, 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als pauschallierten Schadensersatz zu verlangen.
Kaufvertrag laut ÖNORM V5080 / Kategorie A-E / in der jeweiligen Klasse beschrieben
| A | B | C | D | E | |
| Mech. Zustand | Karosserie | Lack | Innenraum | Sonstiges | |
| Kl. 1 | Einwandfrei ohne Ver- | Gänzlich unbeschädigt, | Originallack neuwertig | Keine Abnützungsspuren | Reifenabnütz- |
| schleißerschneinungen | Keine Beulen, Keine | konserviert, Hochglanz | an Sitzen, Tapezierung | ung bis 40% | |
| Planmäßig gewartet. | Kratzer, Kein Rost | ohne Flecken oder | oder Fußmatten, Lade- | Orig. Dimension | |
| Kratzspuren | raum ohne Scheuerstellen | ||||
| Kl. 2 | Geringe Verschleißer- | Beulen oder Kratzer, | Originallack oder gute | Geringe Abnützungs- | Reifanabnütz- |
| scheinungen. Kein | geringe Steinschläge | Neulackierung, Kleine | spuren an Sitzen. Tapez- | ung bis 60% | |
| Reparaturbedarf. Kleine | Unpassendes Zubehör | Kratzer oder Rost. | ierung oder Fußmatten. | Betriebs- | |
| Einstellarbeiten oder | montiert. | Mattstellen oder leichte | Laderaum mit Benützung- | anleitung | |
| Inspektion erforderlich. | Korrosion. | spuren, Radio ausgebaut | Vorhanden. | ||
| Kl.3 | Mittlerem km Stand | Beulen und Kratzer, | Matter, korridierter | Deutliche Abnützungs- | Reifenabnütz- |
| entsprechende | Leichte Blechschäden, | Lack oder schlechte | spuren im Innenraum. | ung bis 80% | |
| Reparaturen oder | Diverse Roststellen, | Lackierung, Aus- | Laderaum stark gebrauch | Betriebs- | |
| Wartungsarbeiten er- | Frühere Unfallschäden | besserungen erforder | Spuren von Wasser- | anleitung | |
| forderlich | behoben, Spuren sichtb | lich, Roststellen | eintritt. | Vorhanden. | |
| Kl.4 | Größere Reparaturen | Große Unfallschäden, | Neulackierung not- | Reparatur oder Aus- | Reifenabnütz- |
| oder Überholungs- | Starke Durchrostung, | wendig, Roststellen | tausch von Sitzen od. | ung bis 100% | |
| arbeiten erforderlich. | Beschädigungen an | oder Rostflecken, | anderem Intereur | Falsche | |
| Verkehrssicherheit | tragenden Teilen, | Diverse Farbfalsche | erforderlich. Beschäd- | Reifendimension | |
| nicht gegeben. Nicht | Verkehrssicherheit | Nachlackierungen | igungen durch Wasser- | montiert. | |
| fahrbereit | nicht gegeben. | eintritt. |





